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   OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11   

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OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11 (https://dejure.org/2015,82675)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2015 - 20 U 1931/11 (https://dejure.org/2015,82675)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 20 U 1931/11 (https://dejure.org/2015,82675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Löschung von Auflassungsvormerkungen und Feststellung der Nichtigkeit von notariellen Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 176/12

    Notarieller Grundstücksnutzungs- und Übertragungsvertrag: Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Für die Beurteilung einer etwaigen Sittenwidrigkeit ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (BGH, Urteil v. 30.01.2015, V ZR 171/13, Urteil v. 21.02.2014, NJW 2014, 2177; Urteil v. 10.02.2012, NJW 2012, 1579).

    Eine sittenwidrige Übervorteilung der Klägerin nach § 138 Abs. 1 BGB wäre - bei zusätzlichem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen - nur bei Fehlen jeglicher kompensatorischer schuldrechtlicher Verpflichtungen des Beklagten gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12; BGH, Urteil vom 30.01.2015, Az.: V ZR 171/13).

    Da diese Möglichkeit mit der Grundstücksübertragung entfällt, wäre es nicht interessengerecht, die Belastung der Klägerin mit den noch offenen Darlehensverbindlichkeiten aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12 und 30.01.2015, V ZR 171/13).

    Hierfür genügt es, wenn den Ansprüchen ein - im weitesten Sinne zu verstehendes - innerlich zusammenhängendes Lebensverhältnis zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12; BGHZ 92, 194).

    Es wäre daher bei verständiger Würdigung nicht interessengerecht, die Verträge insoweit im Sinne des Ausschlusses von Zurückbehaltungsrechten zu deuten (vgl. BGH Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12).

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 171/13

    Wirksamkeit einer Grundstücksübertragung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Für die Beurteilung einer etwaigen Sittenwidrigkeit ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (BGH, Urteil v. 30.01.2015, V ZR 171/13, Urteil v. 21.02.2014, NJW 2014, 2177; Urteil v. 10.02.2012, NJW 2012, 1579).

    Eine sittenwidrige Übervorteilung der Klägerin nach § 138 Abs. 1 BGB wäre - bei zusätzlichem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen - nur bei Fehlen jeglicher kompensatorischer schuldrechtlicher Verpflichtungen des Beklagten gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12; BGH, Urteil vom 30.01.2015, Az.: V ZR 171/13).

    Da diese Möglichkeit mit der Grundstücksübertragung entfällt, wäre es nicht interessengerecht, die Belastung der Klägerin mit den noch offenen Darlehensverbindlichkeiten aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12 und 30.01.2015, V ZR 171/13).

    Dem stünde es gleich, wenn es für die Parteien aufgrund greifbarer Anhaltspunkte bereits absehbar gewesen wäre, dass es zu einem Einsatz von Eigenmitteln kommen würde (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2015, Az.: V ZR 171/13).

    Eine etwaiges verbleibendes Ungleichgewicht führte nicht zur Bewertung der Verträge als sittenwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2015, V ZR 171/13).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Es genügt, wenn der Handelnde die Tatsachen erkennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, wobei dem gleichsteht, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH, Urteil vom 10.10.1997, a.a.O.; BGH, Urteil vom 19.01.2001, NJW 2001, 1127 m.w.N.).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2001, a.a.O.).

  • LG Zwickau, 18.10.2011 - 1 O 95/10

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages unter Eheleuten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 18.10.2011, Az.: 1 O 95/10, in Ziffer 2 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin verurteilt wird,.

    Das Endurteil des Landgerichts Zwickau vom 18.10.2011 (Az.: 1 O 95/10) wird aufgehoben.

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Diese Rechtsstellung bleibt auch dann erhalten, wenn die Forderung des Schuldners mehrfach gepfändet ist (vgl. BGH, NJW 2001, 2178, m.w.N.).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung dem Gläubiger untersagt hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen, war sein Anspruch bereits durch ein eingetragenes Grundpfandrecht gesichert bzw. als ausreichende Sicherung wurde nur die Eintragung eines solchen Rechts gesehen (vgl. RGZ 85, 133, BGHZ 7, 123; BAG ZIP 1985, 302).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Hierfür genügt es, wenn den Ansprüchen ein - im weitesten Sinne zu verstehendes - innerlich zusammenhängendes Lebensverhältnis zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2014, V ZR 176/12; BGHZ 92, 194).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 240/81

    Zum Fortbestand des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung und zur Frage der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Bei einer echten oder unechten Betriebsaufspaltung ist grundsätzlich Folge, dass das Besitzunternehmen in einen Gewerbebetrieb umqualifiziert wird, so dass hinsichtlich der Mieteinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 15 EStG vorliegen, auf die dann auch Gewerbesteuer zu entrichten wäre (vgl. hierzu auch BFHE 145, 401).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    Zu dieser gehören nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 182 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung dem Gläubiger untersagt hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen, war sein Anspruch bereits durch ein eingetragenes Grundpfandrecht gesichert bzw. als ausreichende Sicherung wurde nur die Eintragung eines solchen Rechts gesehen (vgl. RGZ 85, 133, BGHZ 7, 123; BAG ZIP 1985, 302).
  • RG, 12.06.1914 - III 47/14

    Zurückbehaltungsrecht in bezug auf ein Grundstück

  • RG, 10.03.1932 - VIII 458/31

    1. Kann der Ehemann nach Beendigung der allgemeinen Gütergemeinschaft, die

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